Für den Hinweis auf ihrer Website, dass in ihrer Praxis auch ein „medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch“zum Leistungsspektrum gehöre, sind am 14.06.2019 zwei Berliner Ärztinnen gemäß § 219 a StGB wegen Werbung für Abtreibungen verurteilt worden.
Hm.
Ein guter Zeitpunkt mal wieder George Carlin zu Wort kommen zu lassen. Und er hat eine Menge zu sagen zum Thema „Abtreibung“.